Tagesmütter müssen sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege anmelden und eine Unfallversicherung abschließen.
Mit der Aufnahme eines Kindes übernimmt die Tagespflegeperson im Rahmen der vereinbarten Betreuung die Aufsichtspflicht über das Tageskind. Damit stellt sich auch die Frage nach der Schadensbegleichung, wenn das Kind während der Betreuungszeit einem Dritten oder der Betreuungsperson einen Schaden zufügt.
Alle in Stuttgart betreuten Tagespflegekinder, die von einer Tagespflegeperson bei uns gemeldet werden, sind über das Jugendamt der Stadt Stuttgart haftpflicht- und über das Land Baden-Württemberg unfallversichert.
Sollte ein Haftpflicht-Schadensfall eintreten, so muss dieser mittels beigefügtem Formular dem Jugendamt mitgeteilt werden. Wenn Sie erstmalig eine solche Schadensmeldung machen, halten Sie bitte mit uns Rücksprache. Wir geben Ihnen entsprechende Hinweise zum Ausfüllen des Formulars.
